Die Gerüstprüfung ist die zentrale Sicherheits- und Dokumentationspflicht im Gerüstbau. Trotzdem ist sie in vielen Betrieben die größte Lücke in der Beweisführung – nicht weil nicht geprüft wird, sondern weil die Prüfung nicht nachvollziehbar dokumentiert ist.
Welche Prüfungen es im Gerüstbau gibt
| Prüfung | Wer | Wann | Form |
|---|---|---|---|
| Prüfung nach Aufbau | Befähigte Person des Erstellers | Vor Freigabe | Schriftliches Protokoll, Kennzeichnung |
| Tägliche Sichtprüfung | Fachkundige Person des Nutzers | Vor jeder Schicht | Kurzes Protokoll mit Foto |
| Wiederkehrende Prüfung | Befähigte Person des Erstellers | Regelmäßig (z. B. wöchentlich) | Protokoll mit Mängelliste |
| Außerordentliche Prüfung | Befähigte Person | Nach Sturm, Anprall, Veränderung | Protokoll, ggf. neue Freigabe |
Was die Tagesprüfung umfasst
- Standsicherheit und Verankerungen am Bauwerk visuell prüfen.
- Vollständigkeit der Beläge je Lage prüfen.
- Dreiteiligen Seitenschutz auf jeder Lage prüfen: Geländer, Knieleiste, Bordbrett.
- Aufstiege auf festen Sitz, Sicherung und Vollständigkeit prüfen.
- Kennzeichnung lesbar und aktuell? Lastklasse korrekt für die geplanten Tätigkeiten?
- Sichtbare Beschädigungen, Verschmutzungen, Vereisung oder Veränderungen seit dem Vortag.
So sieht ein vollständiges Prüfprotokoll aus
- 1. IdentifikationBaustelle, Adresse, Gerüst-ID, Lastklasse, Datum, Uhrzeit, Prüfer und Auftraggeber.
- 2. PrüfpunkteStrukturierte Checkliste mit Pflichtfeldern, ergänzt um Freitext für Auffälligkeiten.
- 3. FotosMindestens ein Übersichtsfoto pro Lage sowie Detailfotos zu Mängeln – mit GPS und Zeitstempel.
- 4. Mängel & MaßnahmenPro Mangel: Ort, Beschreibung, Priorität, Verantwortlicher, Frist und ggf. Sperrung des Bereichs.
- 5. Freigabe / SperrungDokumentierte Entscheidung, ob das Gerüst genutzt werden darf, inkl. Unterschrift.
Häufige Fehler bei Prüfungen
- Prüfung nur abgehakt, ohne Foto und ohne konkrete Mängelbeschreibung.
- Prüfprotokoll auf Papier, das später nicht mehr auffindbar ist.
- Mängel werden mündlich kommuniziert, aber nicht schriftlich nachverfolgt.
- Nach Sturm oder Anprall keine außerordentliche Prüfung dokumentiert.
- Mehrere Gewerke prüfen nicht – im Vertrauen darauf, dass „der andere“ es schon gemacht hat.
Wie ScafLog die Prüfung unterstützt
ScafLog stellt strukturierte Prüf-Checklisten bereit, in die Foto, GPS und Zeitstempel automatisch einfließen. Mängel werden direkt einem Verantwortlichen zugewiesen, der Status ist jederzeit sichtbar.
Abgeschlossene Prüfungen werden gesperrt und sind nicht mehr veränderbar – mit vollständigem Audit-Log. Das macht Nachweise nachvollziehbar und schnell auffindbar.
Häufige Fragen
- Wer muss ein Gerüst täglich prüfen?
- Vor jeder Nutzung muss eine fachkundige Person des nutzenden Betriebs eine Sichtkontrolle durchführen. Das gilt für jede Schicht und für jedes Gewerk, das das Gerüst betritt.
- Was wird bei einer Gerüstprüfung kontrolliert?
- Standsicherheit, Verankerung, Vollständigkeit der Beläge, Seitenschutz (Geländer, Knieleiste, Bordbrett), Aufstiege, Kennzeichnung sowie sichtbare Beschädigungen oder Veränderungen seit der letzten Prüfung.
- Was tun, wenn ein Mangel festgestellt wird?
- Nutzung sofort einstellen, Bereich kennzeichnen oder absperren, Mangel melden und an den Gerüstersteller weitergeben. Erst nach dokumentierter Wiederfreigabe darf das Gerüst weiter genutzt werden.
- Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden?
- Bauunterlagen einschließlich Prüf- und Übergabeprotokollen sollten mindestens für die Dauer des Projekts plus die handelsüblichen Aufbewahrungsfristen archiviert werden – im Streitfall sind sie häufig der einzige Nachweis.
- Reicht ein Foto als Prüfnachweis?
- Ein Foto allein reicht nicht. Belastbar wird es erst mit Datum, Uhrzeit, GPS-Position, Bezug zur Baustelle, Prüfer-Name und Bezug zu konkreten Prüfpunkten.
