Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B-SaaS)
Stand: August 2026 · Betreiber: SwissZar LLC (Marke Digiplexx & Co.)
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, ausschließliches B2B-Angebot
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der SaaS-Anwendung „ScafLog“ (im Folgenden „Software“) sowie aller zugehörigen Webseiten und Schnittstellen unter scaflog.app. Anbieter und Betreiber ist SwissZar LLC, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, Wyoming 82801, USA, Registrierungsnummer 36-5093237, vertretungsberechtigt: Robert Schumacher, Marke Digiplexx & Co., E-Mail support@digiplexx.com („Anbieter“).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – das heißt an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (insbesondere Gerüstbau-Betriebe, Bauunternehmen, Selbstständige und Freiberufler) – sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen; mit ihnen werden keine Verträge geschlossen. Eine Verbraucher-Widerrufsbelehrung entfällt daher.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
Ergänzend gelten die AUP, das SLA, das DPA sowie die Datenschutzerklärung.
§ 2 Leistungsgegenstand – Software, keine Beratung
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als webbasierten Dienst (Software-as-a-Service) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Software unterstützt strukturierte, nachvollziehbare und zentralisierte Dokumentations- und Prüfprozesse im Gerüstbau, insbesondere Checklisten, Mängelerfassung, Foto-Dokumentation, PDF-Berichte und Audit-Logs.
Die Software ist ausschließlich ein Werkzeug. Sie stellt ausdrücklich nicht dar:
- Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung
- ingenieurtechnische Berechnung, Planung oder Zertifizierung
- arbeits- oder bauschutzrechtliche Beratung
- Sicherheits-, UVV- oder DGUV-Zertifizierung
- behördliche Genehmigung, Abnahme oder Zulassung
- Prüfung oder Freigabe von Gerüsten, Baustellen oder Bauwerken
- Garantie für ein bestimmtes Compliance-Ergebnis
Die fachliche, sicherheitstechnische und rechtliche Verantwortung für Prüfungen, Freigaben, Dokumentationen und betriebliche Entscheidungen verbleibt vollständig beim Kunden und seinen befähigten Personen.
§ 3 Vertragsschluss, Vertriebsweg Digistore24, Testzugang, Konten
Die Darstellung der Tarife auf scaflog.app ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif kommt über das Bestellformular von Digistore24 zustande. Verkauf und Zahlungsabwicklung erfolgen über Digistore24. Der konkrete Vertragspartner für den Kauf wird im Digistore24-Bestellformular ausgewiesen. Für den Kauf gelten zusätzlich die im Bestellformular ausgewiesenen Bestellbedingungen; maßgeblich für Preis, Umsatzsteuer, Zahlungsplan und Laufzeit sind die dortigen Angaben. Anbieter und Betreiber der bereitgestellten Software (Bereitstellung, Support, Verfügbarkeit, Datenverarbeitung) bleibt SwissZar LLC; diese AGB regeln die Nutzung der Software und stehen den Digistore24-Bestellbedingungen nicht entgegen. Bei Widersprüchen gelten für die Kaufabwicklung die Bestellbedingungen von Digistore24, für die Nutzung der Software diese AGB.
Mit der Bestellung und mit der Registrierung bestätigt der Kunde verbindlich, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (bzw. als juristische Person des öffentlichen Rechts) handelt. Erkennt der Anbieter, dass eine Bestellung von einem Verbraucher stammt, ist er berechtigt, den Zugang nicht bereitzustellen oder den Vertrag zu beenden.
Ein kostenloser Testzugang kann ohne Angabe von Zahlungsdaten über die Registrierung angelegt werden. Der Testzugang begründet keinen Anspruch auf bestimmte Funktionen, keine Verfügbarkeitszusage und keine Datenaufbewahrung; er endet automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, und wandelt sich nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif. Ein kostenpflichtiger Tarif entsteht ausschließlich durch eine gesonderte Bestellung.
Die Bereitstellung erfolgt durch Freischaltung des mit der Bestell-E-Mail-Adresse registrierten Kontos. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung dieselbe E-Mail-Adresse zu verwenden wie bei der Bestellung. Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten, sie nicht an Dritte weiterzugeben und die lizenzierte Nutzerzahl nicht durch Account-Sharing zu überschreiten; unberechtigten Zugriff meldet er unverzüglich an support@digiplexx.com. Handlungen unter dem Account des Kunden gelten als vom Kunden veranlasst, soweit ihm dies zurechenbar ist.
§ 4 Preise, Zahlung, Verzug
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser AGB werden folgende Tarife angeboten: Basic zu 89 EUR netto pro Monat und Pro zu 199 EUR netto pro Monat, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, ohne Einrichtungskosten und monatlich kündbar. Maßgeblich sind die im Digistore24-Bestellformular zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise, Zahlungsintervalle und Steuerangaben. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum über Digistore24; Rechnungen werden von Digistore24 gestellt.
Preisänderungen für künftige Abrechnungszeiträume kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung zu sperren und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet. Erstattungen, Rückbuchungen und Kündigungen aus dem Kaufverhältnis werden über Digistore24 abgewickelt und führen nach Zugang der entsprechenden Meldung zur Anpassung oder Beendigung der Freischaltung.
§ 5 Laufzeit, Kündigung, Sperrung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Bei Jahrestarifen verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verstoß gegen die AUP, bei wiederholtem Zahlungsverzug oder bei Missbrauch der Software.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Service Level
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software, garantiert jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster, Updates und kurzfristige Funktionsänderungen sind zulässig. Details und Service-Level-Ziele ergeben sich aus dem SLA.
Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Funktionen weiterzuentwickeln, zu ersetzen oder einzustellen, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Bereitstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (Endgerät, Browser, Internet).
- Sorgfältige Konfiguration und korrekte Pflege der Stamm-, Baustellen- und Prüfdaten.
- Eigenverantwortliche Plausibilitätsprüfung aller von der Software erzeugten Ausgaben (Berichte, PDFs, Auswertungen).
- Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Normen, DGUV-Vorschriften, BG-Regeln und sonstiger Compliance-Anforderungen.
- Sicherung eigener Daten in zumutbarem Umfang sowie Mitwirkung bei Wiederherstellungen.
- Wahrung der Vertraulichkeit von Zugangsdaten und Schulung der eigenen Nutzer.
- Einhaltung der Acceptable Use Policy.
§ 8 KI-gestützte Funktionen
Die Software enthält derzeit keine KI-gestützten Funktionen. Sollten künftig KI-gestützte Funktionen bereitgestellt werden (z. B. Textvorschläge oder Zusammenfassungen), gilt: Diese beruhen auf statistischen Modellen und können fehlerhaft, unvollständig oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein. KI-Ausgaben sind ausschließlich Vorschläge; sie sind vor jeder Verwendung durch befähigte Personen des Kunden fachkundig zu prüfen und ersetzen keine Prüfung, Freigabe oder Bewertung im Sinne der einschlägigen Vorschriften. Für inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Belastbarkeit von KI-Ausgaben haftet der Anbieter nach Maßgabe von § 10; eine weitergehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Vor Aktivierung solcher Funktionen informiert der Anbieter über Anbieter und Zweck der Verarbeitung in der Datenschutzerklärung.
§ 9 Keine Garantien, Eignung im Einzelfall
Der Anbieter übernimmt keine Garantien hinsichtlich:
- ununterbrochener oder fehlerfreier Verfügbarkeit;
- Eignung für einen bestimmten betrieblichen Zweck;
- Akzeptanz von Berichten oder Dokumentationen durch Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherer oder Dritte;
- Erreichung wirtschaftlicher Ziele oder Vermeidung von Bußgeldern, Schäden oder Haftungsansprüchen.
Die Software unterstützt die Dokumentation; die rechtliche Bewertung im Einzelfall obliegt dem Kunden.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz).
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und insgesamt auf die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden an den Anbieter gezahlten Nettoentgelte für die Software, höchstens jedoch auf 12.000 EUR pro Schadensfall und 24.000 EUR pro Vertragsjahr.
Im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen ist die Haftung für:
- mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn;
- entgangene Aufträge, Vertrags- oder Reputationsverluste;
- Produktivitäts-, Stillstands- und Ausfallschäden;
- versäumte Prüfungen, Fristen oder Meldepflichten des Kunden;
- Datenverluste, soweit sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wären;
- Schäden infolge fehlerhafter Eingaben, falscher Konfiguration oder missbräuchlicher Nutzung der Software;
- Ausfälle oder Mängel von Diensten Dritter (z. B. Hoster, Cloud-Anbieter, Zahlungsdienstleister, Internetanbieter);
- Folgen von KI-Ausgaben, die ohne sachkundige Prüfung verwendet werden;
- Fehler in vom Kunden exportierten Berichten oder API-Antworten infolge fehlerhafter Eingaben oder Konfiguration;
- höhere Gewalt, einschließlich großflächiger Cloud-Ausfälle, Cyberangriffe oder regulatorischer Eingriffe.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Freistellung
Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechts- oder vertragswidriger Nutzung der Software durch den Kunden, aus fehlerhaften, unvollständigen oder rechtswidrig hochgeladenen Inhalten oder aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 12 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an der Software, Marken, Quellcodes, Inhalten und Dokumentationen verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Software für eigene betriebliche Zwecke.
Untersagt sind insbesondere:
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt;
- Vervielfältigung, Bearbeitung, Vermietung, Unterlizenzierung oder Weiterverkauf;
- systematische Extraktion von Daten (Scraping), automatisierte Massenabfragen oder Wettbewerbsanalysen;
- Benchmarking, Veröffentlichung von Testergebnissen oder Nachbau ohne schriftliche Zustimmung.
§ 13 Kundeninhalte, Uploads, Auftragsverarbeitung
Der Kunde bleibt Inhaber aller von ihm oder seinen Nutzern eingestellten Inhalte (Baustellen- und Prüfdaten, Mängel, Notizen, Fotos, Signaturen, erzeugte Protokolle). Er räumt dem Anbieter das einfache, auf die Vertragslaufzeit und den Vertragszweck beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu verarbeiten und zur Erzeugung von Berichten sowie zum Versand an die vom Kunden bestimmten Empfänger zu nutzen.
Der Kunde stellt sicher, dass er zur Einstellung der Inhalte berechtigt ist, insbesondere hinsichtlich Rechten Dritter und der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Fotos, auf denen Personen erkennbar sind). Der Anbieter prüft Inhalte nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit. Rechtswidrige Inhalte dürfen nach Kenntnis entfernt oder gesperrt werden; der Kunde wird hierüber informiert, soweit rechtlich zulässig.
Personenbezogene Daten, die der Kunde im Rahmen der Nutzung verarbeitet, werden vom Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet. Es gilt das gesonderte Data Processing Addendum (DPA), das die Anforderungen des Art. 28 DSGVO umsetzt. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung für Verarbeitungen, die der Anbieter als Verantwortlicher durchführt (insbesondere Konto- und Vertragsdaten).
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur zur Vertragserfüllung zu nutzen und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.
§ 15 Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Vorankündigung (mindestens sechs Wochen in Textform) zu ändern, sofern dies zur Anpassung an Rechtsänderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder geänderte Leistungsmerkmale erforderlich ist und das Vertragsgleichgewicht nicht wesentlich verschoben wird. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Widerspruchsfall steht dem Anbieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Inkrafttreten der Änderungen zu.
§ 16 Beendigung, Datenexport
Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für 30 Tage die Möglichkeit zum Export seiner Daten in einem üblichen Format zur Verfügung. Anschließend werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 17 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Sabotage, Streiks, Aussperrungen, hoheitliche Maßnahmen, Embargos, Energie- und Telekommunikationsausfälle, großflächige Cloud- oder Internet-Störungen, DDoS- und sonstige Cyberangriffe, Ausfälle von Vorlieferanten oder Sub-Dienstleistern (z. B. Hoster, CDN, Identitäts- oder Zahlungsdienstleister) sowie sonstige unvorhersehbare, von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Umstände. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Pflichten, deren Erfüllung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird, ruhen für die Dauer des Ereignisses; ein Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt für bereits erbrachte oder weiterhin bereitgestellte Leistungen unberührt.
§ 18 Vertragspartner, Ausschluss persönlicher Haftung
Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich SwissZar LLC als juristische Person nach dem Recht des Bundesstaates Wyoming, USA. Sämtliche vertraglichen Pflichten, Garantien, Gewährleistungen, Haftungs-, Support- und Erstattungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber SwissZar LLC. Eine persönliche Haftung von Organen, Gesellschaftern, Mitarbeitenden, Beauftragten oder gesetzlichen Vertretern (insbesondere des Managing Members) ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht (insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) etwas anderes vorschreibt. Die Nennung natürlicher Personen in Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstigen Pflichtangaben dient ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Anbieter- und Informationspflichten und begründet keine eigene vertragliche Schuldnerstellung dieser Personen.
§ 19 Rechtswahl, Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Soweit dem Kunden nach zwingendem Recht seines Sitzstaates ein höheres Schutzniveau zusteht, bleiben diese Vorschriften unberührt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters bzw. nach Wahl des Anbieters der Sitz des Kunden. Der Anbieter ist zudem berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Hinweis: Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten von Wyoming, USA, ist gegenüber DACH-B2B-Kunden in der Praxis schwer durchsetzbar und kann zur Unwirksamkeit der Klausel führen. Die obige Regelung trägt dem Rechnung, ohne den Schutz der ausgeschlossenen Gerichtsstände aufzugeben.
§ 20 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
