Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B-SaaS)

Stand: Mai 2026 · Betreiber: SwissZar LLC

§ 1 Geltungsbereich, ausschließliches B2B-Angebot

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der SaaS-Anwendung „ScafLog“ (im Folgenden „Software“) sowie aller zugehörigen Webseiten und APIs unter scaflog.app, betrieben von SwissZar LLC, 30 N Gould St, Ste N, Sheridan, WY 82801, USA („Anbieter“).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich nicht Adressaten dieses Angebots.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungsgegenstand – Software, keine Beratung

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als webbasierten Dienst (Software-as-a-Service) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Software unterstützt strukturierte, nachvollziehbare und zentralisierte Dokumentations- und Prüfprozesse im Gerüstbau, insbesondere Checklisten, Mängelerfassung, Foto-Dokumentation, PDF-Berichte und Audit-Logs.

Die Software ist ausschließlich ein Werkzeug. Sie stellt ausdrücklich nicht dar:

  • Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung
  • ingenieurtechnische Berechnung, Planung oder Zertifizierung
  • arbeits- oder bauschutzrechtliche Beratung
  • Sicherheits-, UVV- oder DGUV-Zertifizierung
  • behördliche Genehmigung, Abnahme oder Zulassung
  • Prüfung oder Freigabe von Gerüsten, Baustellen oder Bauwerken
  • Garantie für ein bestimmtes Compliance-Ergebnis

Die fachliche, sicherheitstechnische und rechtliche Verantwortung für Prüfungen, Freigaben, Dokumentationen und betriebliche Entscheidungen verbleibt vollständig beim Kunden und seinen befähigten Personen.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase, Konten

Der Vertrag kommt durch Online-Bestellung über scaflog.app oder einen Vertriebspartner (z. B. Digistore24) und Annahme durch den Anbieter zustande, spätestens jedoch durch Bereitstellung der Zugangsdaten. Eine etwaige Testphase wird gesondert ausgewiesen und endet automatisch ohne Kündigung, sofern nicht eine kostenpflichtige Bestellung erfolgt.

Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten und unberechtigten Zugriff unverzüglich an support@digiplexx.com zu melden. Handlungen unter dem Account des Kunden gelten als vom Kunden veranlasst, soweit ihm dies zurechenbar ist.

§ 4 Vergütung, Zahlung, Verzug

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf scaflog.app oder beim Vertriebspartner ausgewiesenen Preise zuzüglich gesetzlicher Steuern. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach gewähltem Tarif.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung zu sperren und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 5 Laufzeit, Kündigung, Sperrung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden. Bei Jahrestarifen verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verstoß gegen die AUP, bei wiederholtem Zahlungsverzug oder bei Missbrauch der Software.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Service Level

Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software, garantiert jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster, Updates und kurzfristige Funktionsänderungen sind zulässig. Details und Service-Level-Ziele ergeben sich aus dem SLA.

Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Funktionen weiterzuentwickeln, zu ersetzen oder einzustellen, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.

§ 7 Pflichten des Kunden

  • Bereitstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen (Endgerät, Browser, Internet).
  • Sorgfältige Konfiguration und korrekte Pflege der Stamm-, Baustellen- und Prüfdaten.
  • Eigenverantwortliche Plausibilitätsprüfung aller von der Software erzeugten Ausgaben (Berichte, PDFs, Auswertungen).
  • Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Normen, DGUV-Vorschriften, BG-Regeln und sonstiger Compliance-Anforderungen.
  • Sicherung eigener Daten in zumutbarem Umfang sowie Mitwirkung bei Wiederherstellungen.
  • Wahrung der Vertraulichkeit von Zugangsdaten und Schulung der eigenen Nutzer.
  • Einhaltung der Acceptable Use Policy.

§ 8 KI-gestützte Funktionen

Soweit die Software KI-gestützte Funktionen anbietet (z. B. Textvorschläge, Zusammenfassungen), beruhen diese auf statistischen Sprachmodellen und können fehlerhaft, unvollständig oder ungeeignet für den konkreten Einzelfall sein. KI-Ausgaben sind Vorschläge und ersetzen keinesfalls die fachkundige Prüfung durch befähigte Personen. Eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Belastbarkeit von KI-Ausgaben ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

§ 9 Keine Garantien, Eignung im Einzelfall

Der Anbieter übernimmt keine Garantien hinsichtlich:

  • ununterbrochener oder fehlerfreier Verfügbarkeit;
  • Eignung für einen bestimmten betrieblichen Zweck;
  • Akzeptanz von Berichten oder Dokumentationen durch Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherer oder Dritte;
  • Erreichung wirtschaftlicher Ziele oder Vermeidung von Bußgeldern, Schäden oder Haftungsansprüchen.

Die Software unterstützt die Dokumentation; die rechtliche Bewertung im Einzelfall obliegt dem Kunden.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz).

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und insgesamt auf die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden an den Anbieter gezahlten Nettoentgelte für die Software, höchstens jedoch auf 12.000 EUR pro Schadensfall und 24.000 EUR pro Vertragsjahr.

Im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen ist die Haftung für:

  • mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn;
  • entgangene Aufträge, Vertrags- oder Reputationsverluste;
  • Produktivitäts-, Stillstands- und Ausfallschäden;
  • versäumte Prüfungen, Fristen oder Meldepflichten des Kunden;
  • Datenverluste, soweit sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wären;
  • Schäden infolge fehlerhafter Eingaben, falscher Konfiguration oder missbräuchlicher Nutzung der Software;
  • Ausfälle oder Mängel von Diensten Dritter (z. B. Hoster, Cloud-Anbieter, Zahlungsdienstleister, Internetanbieter);
  • Folgen von KI-Ausgaben, die ohne sachkundige Prüfung verwendet werden;
  • Fehler in vom Kunden exportierten Berichten oder API-Antworten infolge fehlerhafter Eingaben oder Konfiguration;
  • höhere Gewalt, einschließlich großflächiger Cloud-Ausfälle, Cyberangriffe oder regulatorischer Eingriffe.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Freistellung

Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechts- oder vertragswidriger Nutzung der Software durch den Kunden, aus fehlerhaften, unvollständigen oder rechtswidrig hochgeladenen Inhalten oder aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 12 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte

Sämtliche Rechte an der Software, Marken, Quellcodes, Inhalten und Dokumentationen verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Software für eigene betriebliche Zwecke.

Untersagt sind insbesondere:

  • Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt;
  • Vervielfältigung, Bearbeitung, Vermietung, Unterlizenzierung oder Weiterverkauf;
  • systematische Extraktion von Daten (Scraping), automatisierte Massenabfragen oder Wettbewerbsanalysen;
  • Benchmarking, Veröffentlichung von Testergebnissen oder Nachbau ohne schriftliche Zustimmung.

§ 13 Kundendaten, Auftragsverarbeitung

Personenbezogene Daten, die der Kunde im Rahmen der Nutzung verarbeitet, werden vom Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet. Es gilt das gesonderte Data Processing Addendum (DPA), das die Anforderungen des Art. 28 DSGVO umsetzt.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur zur Vertragserfüllung zu nutzen und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.

§ 15 Änderungen der AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Vorankündigung (mindestens sechs Wochen in Textform) zu ändern, sofern dies zur Anpassung an Rechtsänderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder geänderte Leistungsmerkmale erforderlich ist und das Vertragsgleichgewicht nicht wesentlich verschoben wird. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Widerspruchsfall steht dem Anbieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Inkrafttreten der Änderungen zu.

§ 16 Beendigung, Datenexport

Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für 30 Tage die Möglichkeit zum Export seiner Daten in einem üblichen Format zur Verfügung. Anschließend werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 17 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Sabotage, Streiks, Aussperrungen, hoheitliche Maßnahmen, Embargos, Energie- und Telekommunikationsausfälle, großflächige Cloud- oder Internet-Störungen, DDoS- und sonstige Cyberangriffe, Ausfälle von Vorlieferanten oder Sub-Dienstleistern (z. B. Hoster, CDN, Identitäts- oder Zahlungsdienstleister) sowie sonstige unvorhersehbare, von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Umstände. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Pflichten, deren Erfüllung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird, ruhen für die Dauer des Ereignisses; ein Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt für bereits erbrachte oder weiterhin bereitgestellte Leistungen unberührt.

§ 18 Vertragspartner, Ausschluss persönlicher Haftung

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich SwissZar LLC als juristische Person nach dem Recht des Bundesstaates Wyoming, USA. Sämtliche vertraglichen Pflichten, Garantien, Gewährleistungen, Haftungs-, Support- und Erstattungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber SwissZar LLC. Eine persönliche Haftung von Organen, Gesellschaftern, Mitarbeitenden, Beauftragten oder gesetzlichen Vertretern (insbesondere des Managing Members) ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht (insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) etwas anderes vorschreibt. Die Nennung natürlicher Personen in Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstigen Pflichtangaben dient ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Anbieter- und Informationspflichten und begründet keine eigene vertragliche Schuldnerstellung dieser Personen.

§ 19 Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Soweit dem Kunden nach zwingendem Recht seines Sitzstaates ein höheres Schutzniveau zusteht, bleiben diese Vorschriften unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters bzw. nach Wahl des Anbieters der Sitz des Kunden. Der Anbieter ist zudem berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Hinweis: Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten von Wyoming, USA, ist gegenüber DACH-B2B-Kunden in der Praxis schwer durchsetzbar und kann zur Unwirksamkeit der Klausel führen. Die obige Regelung trägt dem Rechnung, ohne den Schutz der ausgeschlossenen Gerichtsstände aufzugeben.

§ 20 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.