Persönliche Schutzausrüstung auf der Baustelle: Ausgabe, Nutzung und Dokumentation

PSA schützt nur, wenn sie verfügbar, geeignet und tatsächlich getragen wird. Ausgabe und Nutzung sollten dokumentiert sein.

Persönliche Schutzausrüstung ist im Bau Pflicht — von Helm und Sicherheitsschuhen bis zu Auffang- und Rückhaltesystemen im Gerüstbau. Welche PSA konkret benötigt wird, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

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Typische PSA im Bau- und Gerüstbau-Alltag

  • Schutzhelm.
  • Sicherheitsschuhe.
  • Warnkleidung.
  • Schutzhandschuhe.
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Was zur Doku gehört

  • Wer hat wann welche PSA erhalten?
  • Unterweisung zur Nutzung.
  • Prüfintervalle (z. B. PSAgA).
  • Austausch bei Mängeln.

Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten für PSA?
In der Regel der Arbeitgeber. Genaueres ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften und ggf. tariflichen Regelungen.
Muss die Ausgabe dokumentiert werden?
Eine Dokumentation der PSA-Ausgabe schafft Klarheit und Belastbarkeit. Sie wird in der Praxis dringend empfohlen.
Wer prüft PSAgA?
PSA gegen Absturz ist prüfpflichtig durch eine sachkundige Person. Intervalle und Inhalte ergeben sich aus Herstellerangaben und Vorschriften.

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